Bonausgabepflicht stößt auf Unverständnis bei Parlamentariern
Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks hat in Abstimmung mit dem westfälischen Bäckerverband CDU-Landtagsabgeordnete im Landtag NRW über die Auswirkungen und Konsequenzen der Bonausgabepflicht für Bäckereien informiert.
Dank der Unterstützung des CDU-Landtagsabgeordneten und Bäckermeisters Matthias Goeken konnte den anwesenden Abgeordneten unter anderem anhand eines Sacks voller Kassenbons plastisch dokumentiert werden, welche gravierenden Auswirkungen die Bonausgabepflicht für Bäckereien ab dem 01.01.2020 hat.
Beispielhaft für die Unmengen von Müll, die dadurch produziert würden, hat Bäckermeister Josef Hinkel aus Düsseldorf in einer Filiale einen Tag lang Kundenbons gesammelt.
Das Ergebnis: ein Sack voller Kassenbons, die aufgrund der besonderen Beschichtung nicht einmal im Papiermüll entsorgt werden können.
Bei den beteiligten Parlamentariern herrschte großes Unverständnis darüber, dass in Zeiten, in denen Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit eine ungeheure Bedeutung haben, die Bäckereien verpflichtet werden sollen, Kassenbons – und damit Unmengen Müll – zu produzieren.
Die Notwendigkeit, einen solchen Kassenbon auszugeben, besteht in keiner Weise, weil die elektronischen Kassen manipulationssicher jeden Kassenvorgang aufzeichnen, so Geschäftsführer Walter Dohr vom Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks.
Quelle: Pressemitteilung Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks vom 18.12.2019